Martin Grossmann
Rechtsanwalt – Attorney at law

Dienstleistungen

Börsen- und Kapitalmarktrecht

Wir beraten und vertreten in- und ausländische Emittenten und Finanzdienstleister wie auch Investoren in weiten Bereichen des Wertpapier-, Börsen- und Kapitalmarktrechts, insbesondere in der öffentlichen Kapitalbeschaffung und dem Aufbau von Beteiligungsstrategien. Regelmässig beschäftigen wir uns mit Fragen der Kotierung und Dekotierung von Unternehmen an in- und ausländischen Börsen, Vermögens- und finanzierungsrechtlichen Fragen sowie Compliance- und aufsichtsrechtlichen Belangen. Die Unterstützung von Vermögensverwaltungen und vermögenden Privatpersonen in vertraglichen und regulatorischen Belangen rundet unser Tätigkeitsgebiet im Bereich des Finanzmarktrechts ab.

Gesellschafts- und Handelsrecht

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind die Beratung und Vertretung von in- und ausländischen Unternehmungen in gesellschafts- und stiftungsrechtlichen Belangen wie Gründungen, Umstrukturierungen, und Nachfolgeplanungen, sowohl in nationalen wie auch in internationalen Sachverhalten. Wo gewünscht, stellen wir Gesellschaftsorgane und beraten solche. Wir vertreten die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Aktionären und Anteilsinhabern. Die Beratung betreffend Abschluss von Aktionärsbindungsverträgen, Handelsregisterrecht und das Erstellen öffentlicher Urkunden im Gesellschaftsrecht gehören ebenso zu unseren Kernkompetenzen.

Vertragsrecht

Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Vertrags- und Handelsrechts, sowohl beim Erstellen und Verhandeln von Verträgen sowie bei deren Durchsetzung vor staatlichen Gerichten oder vor Schiedsgerichten. Dazu gehören auch haftpflichtrechtliche, arbeitsrechtliche, vorsorge- und sozialversicherungsrechtliche Problemstellungen, mietrechtliche Beurteilungen, die Beratung in auftrags-, kauf- und werkvertraglichen Fragen nationaler und internationaler Geschäfte sowie die rechtliche Unterstützung bei der Wahl, Ausgestaltung und Verhandlung von nationalen und internationalen Distributions-, Agentur-, Franchising- oder Kommissionsverträgen.

Ausländerrecht

Zu unseren Spezialgebieten gehört die Beratung und Vertretung unserer Klienten im Zusammenhang mit der Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen für ausländische Staatsangehörige sowie bei Fragen des Niederlassungs- und Bürgerrechts. Wir klären die rechtliche Situation ab und verfassen die entsprechenden Gesuche. Ausserdem befassen wir uns mit den Fragen rund um den Erwerb von Grundstücken und Wohneigentum durch Ausländer.

Erbrecht und Nachlassplanung

Wir bieten umfassende Beratung in erbrechtlichen Angelegenheiten an. In diesem Zusammenhang erarbeiten wir für Sie sowohl Testamente wie auch Ehe- und Erbverträge und übernehmen Erbschaftsverwaltungen und Willensvollstreckungen, führen Erbteilungen durch und beraten Sie bei Schenkungen. Wir vertreten unsere Klienten in erbrechtlichen Prozessen.
Zu unserer Kompetenz gehört ferner die Nachlassplanung und die Nachfolgeplanung, inkl. Trust- und Stiftungsrecht. Unsere Kanzlei übernimmt auch Organfunktionen als Stiftungsräte, Trustees, Protectors, etc.

Insolvenz

Wir vertreten die Interessen unserer Kunden in allen Arten von konkurs- und betreibungsrechtlichen Verfahren. Wir übernehmen die Beratung und Vertretung von Schuldnern, Gläubigern oder Dritten in Betreibungs- sowie Insolvenzverfahren und betreuen die Führung von Prozessen, wie zum Beispiel Anfechtungs– oder Kollokationsklagen, Arrestlegung oder –einsprache und weitere im Zusammenhang mit Konkurs- und Betreibungsverfahren stehende Verfahren. Ferner bieten wir auch die Einsitznahme in Gläubigerausschüssen an.
Unsere Tätigkeit umfasst sodann die Beratung von Klienten mit Bezug auf Umstrukturierungen und Neuorganisationen, insbesondere auch in Situationen, wo konkursrechtliche Vorschriften beachtet werden müssen.